Kredit und Finanzen

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Kreditformen

Grundsätzlich zu unterscheiden sind Privatkredite und Bankkredite. Beim Privatkredit gibt eine Privatperson meist einer anderen Privatperson oder Firma einen Kredit, wobei im Gegensatz zum Bankkredit keine Geldschöpfung stattfindet. Beim Privatkredit verzichtet also die Kredit gebende Person auf das als Kredit gewährte Geld und kann als Entschädigung für den Liquiditätsverzicht und das eingegangene Risiko die Zahlung von Zinsen verlangen. Eine Bank, die Kredit gibt, schöpft durch die Kreditvergabe stets zusätzliches Geld und leistet demnach keinen Verzicht. Dennoch fordern Banken mit den gleichen Begründungen (Verzicht auf Liquidität, Risikoprämie) ebenfalls die Zahlung von Kreditzinsen, wobei das Ausfallrisiko/Konkursrisiko des Kreditnehmers für die Bank mit steigenden Kreditzinsen ebenfalls ansteigt. Auch bei der Barauszahlung eines Bankkredites erleidet eine Geschäftsbank i. d. R. keinen Liquiditätsverlust, da bei der Kreditvergabe entstehende Kreditforderungen häufig notenbankfähig sind und bei der Zentralbank in Zentralbank- und Bargeld getauscht werden können.

Eine der häufigsten Formen von Krediten ist das Darlehn. Ein Darlehn ist die vertraglich bedungene Gebrauchsüberlassung von Geld oder Waren (Sachdarlehn) durch den Darlehnsgeber (Dargeber) an den Darlehnsnehmer durch Übereignung der Banknoten, Münzen oder Waren oder die Abtretung sonstiger Gegenstände. Meist wird zwischen den Parteien eine feste Tilgungsvereinbarung getroffen. In Ermangelung einer solchen wird die Rückzahlung der Darlehensvaluta nebst Zinsen fällig, wenn das Darlehn durch eine der Parteien gekündigt wurde. Die Darlehnsvaluta wird meist auf einem Sonderkonto des Kreditnehmers verbucht und bei Auszahlung auf dem laufenden Konto gutgeschrieben. Bei annuitätischen Darlehen beinhaltet die Rate neben Zins- auch einen Tilgungsanteil, der im Laufe der Tilgung anteilig steigt.

Barkredite werden durch eine Kreditlinie auf laufendem Konto oder einem separaten Konto eingeräumt (z. B. Dispositionskredite, Wertpapierkredite). Die Kreditlinie wird meist befristet für einen bestimmten Zeitraum gewährt, kann während der Laufzeit jedoch in schwankender Höhe durch entsprechende Zahlungsvorgänge in Anspruch genommen werden. Es gibt außer der Gesamtbefristung keine konkreten Rückführungsvereinbarungen. Neben Zinsen für die Inanspruchnahme wird teilweise für den nicht in Anspruch genommenen Kreditteil eine als Kreditprovision oder Bereitstellungszinsen bezeichnete zeitabhängige Vergütung in Rechnung gestellt. Der Barkredit ist meist als revolvierender Kredit ausgestaltet; dies erlaubt, selbst bei kurzzeitiger Rückführung wieder bis zur vollen Höhe der eingeräumten Kreditlinie den Kredit erneut in Anspruch zu nehmen.

Rechtlich sind beide Formen der Geldleihe Darlehen. Als Kreditleihe werden Avalkredite, Akkreditivkredite und Akzeptkredite bezeichnet. Hier stellt die Bank mit ihrer eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung, da derartige Geschäfte die Einschaltung einer Bank erfordern.

Kreditrahmenvereinbarungen können nach den (meist betrieblichen) Erfordernissen des Kreditnehmers als Barkredit oder teilweise als Aval-, in Form von Akkreditiven, Darlehen oder als Wechselkredit in Anspruch genommen werden.

Es gibt hierbei grundsätzliche Unterschiede in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Kreditnehmer. Die Unterscheidungskriterien von privaten Kunden und Geschäftskunden sind bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich.



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